Allgemeine
Verkaufsbedingungen
La Mer Delikatessen GmbH
1. Geltung
Unsere
Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen,
Leistungen und Angebote zwischen uns und dem Käufer, soweit dieser
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige
Geschäfte, auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre
Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur dem Käufer bei
einem vorherigen Geschäft zugegangen sind. Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen, die unseren Bedingungen widersprechen oder von
diesen abweichen, widersprechen wir hiermit. Abweichungen von unseren
Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden.
2. Angebot,
Vertragsabschluss
2.1
Alle Angebote und Angaben sind frei bleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Aufträge und Vereinbarungen
werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch Lieferung im Rahmen dieser Bedingung verbindlich.
Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Als schriftliche
Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Fax oder email.
2.2
Der Mindestbestellwert beträgt € 150,00 (netto).
2.3
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über dem Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.4
Mengenangaben sind ca.-Angaben. Wir sind berechtigt, Lieferungen mit
einer Differenz von bis zu 10 % mehr oder weniger vorzunehmen.
Teillieferungen sind zulässig.
2.5
Zur Vereinbarung der Beschaffenheit unserer Waren gehören nur
diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder
unserer Auftragsbestätigung genannt sind.
3. Lieferung
3.1
Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten.
3.2
Liefertermine oder –fristen können nur schriftlich vereinbart
werden und stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.
3.3
Die Lieferfristen sind als ca.-Fristen angegeben und gelten
grundsätzlich nur als annähernd vereinbart. Falls wir selbst in
Verzug geraten, hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu
setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als
versandbereit gemeldet wurden. Verzögert sich die Lieferung aus von
uns zu vertretenen Gründen haften wir ausschließlich nach den
gesetzlichen Vorschriften.
3.4
In den Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns
unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z. B.
Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Streiks,
Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die
Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung,
auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. In allen Fällen
höherer Gewalt sowie im Falle der Nichtleistung oder der verzögerten
Leistung der Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn wir den Kunden unverzüglich über den Eintritt
der höheren Gewalt bzw. über die nicht rechtzeitige oder
ordnungsgemäße Belieferung informiert haben und dem Kunden
unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistung erstatten.
3.5
Gleiches gilt für entsprechende Ereignisse im Bereich unserer
Vorlieferanten.
3.6
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen,
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen des vorausgegangenen Satzes vorliegen,
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über,
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Preise
4.1
Soweit nicht anders angegeben oder ausdrücklich schriftlich als
Festpreis vereinbart, werden die Aufträge zu den am Tage der
Lieferung gültigen Tagespreise berechnet. Die jeweils gültigen
Tagespreise ergeben sich durch Aushang bzw. werden auf Nachfrage
mitgeteilt, und werden dementsprechend in unseren
Auftragsbestätigungen und insbesondere bei Lieferung ab Lager ohne
schriftliche Auftragsbestätigung in den Rechnungen wiedergegeben.
4.2
Der Mindestbestellwert beträgt 150,00 € (netto). Lieferungen
innerhalb von Deutschland: ab einem Nettowarenwert von 500,00 € pro
Auftrag frachtfrei. Bei Lieferungen ab 250,00 € Warenwert (netto)
wird eine Anfahrtspauschale von 12,50 € fällig, unter 250,00 €
Warenwert (netto) werden 25,00 € fällig. Lieferungen auf deutsche
Inseln ab 1000,00€ frachtfrei. Bei Lieferung auf deutsche Inseln
unter 1000,00€ erfragen Sie bitte die Transportkosten. Lieferungen
außerhalb von Deutschland: ab einem Nettowarenwert von 1000,00€
frachtfrei. Unter 1000,00€ erfragen Sie bitte Ihre
Anfahrtspauschale bei der Bestellung. Bei Preissteigerungen (z.B.
Dieselpreise) behalten wir uns vor, dem Kunden zukünftig angemessene
Transport(mehr)kosten, die wir in der Auftragsbestätigung nennen, zu
berechnen.
4.3
Eine Sonderverpackung der Ware wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die
folgenden Sicherheiten gewährt. Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Die Ware bleibt unser
Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, sie im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern.
Verpfändung und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
5.2
Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer
Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir
ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen in seinem Namen und für seine Rechnung einzuziehen. Zur
Gewährleistung dieser Vorausabtretung hat der Käufer den
Wiederverkauf unserer Ware getrennt von der anderen Ware zu
berechnen.
5.3
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der
neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser
Miteigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der
Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem
neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
5.4
Wenn
erkennbar wird, dass unser Kaufpreisanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, können wir die
Weiterveräußerung und/oder Einziehungsermächtigung widerrufen,
soweit die Abtretung der Ansprüche des Käufers gegen Dritte aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund offen liegen und
direkt Zahlung an uns verlangen. Bei Gefährdung unseres
Kaufpreisanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers
oder vertragswidriges Verhalten des Käufers sind wir unter den
Voraussetzungen des § 323 BGB berechtigt, zurückzutreten und die
Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer erklärt mit seiner
Einwilligung, dass die von uns mit der Abholung beauftragte Person zu
diesem Zweck das Gelände und die Gebäude, auf dem bzw. in denen
sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren kann. Der
Käufer hat jederzeit alle erforderlichen Informationen und
Unterlagen zu geben, damit wir die im Voraus abgetretenen Ansprüche
aus der Weiterveräußerung realisieren können.
6. Mängelhaftung
6.1
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eventuelle Beanstandung bei Frisch-
und Tiefkühlware sind unverzüglich nach Eintreffen, bei versteckten
Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, innerhalb von 24
Stunden schriftlich anzuzeigen.
6.2
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Kunden
die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch
mit folgender Maßgabe, zu:
6.3
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich vom Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadensersatzhaftung auf den vorsehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.4
Zur Eingrenzung einer Produzentenhaftung ist der Käufer
verpflichtet, uns umgehend alle ihm zugehenden Informationen zu
geben, die auf das Vorliegen von Produktmängeln schließen lassen
(insbesondere Kundenreklamationen), und uns bei Rückrufaktionen
unverzüglich und umfassend zu unterstützen.
6.5
Soweit
die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
7. Gesamthaftung
7.1
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in § 6 vorgesehen
ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf
Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch,
soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens der
Lieferung den Ersatz nutzloser Aufwendung verlangt.
7.2
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Zusammenarbeit
bei (behördlicher) Beanstandung
8.1
Im Falle einer lebensmittelrechtlichen, eich rechtlichen,
produkthaftpflichtrechtlichen und produktionssicherheitsrechtlichen
Beanstandung erfolgt die Zusammenarbeit mit unseren Kunden,
insbesondere behördlicher Art, wie folgt:
8.2
Wir schliessen die Übernahme von gegen den Kunden oder dessen
Erfüllungsgehilfen verhängten Geldbußen, Geldstrafen oder
Verfahrens- und Beratungskosten, auch wenn dies im Zusammenhang mit
unserer Ware erfolgt, aus.
9. Zahlung
9.1
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen netto ohne Abzug,
jedoch zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofort bei
Anlieferung bar zu bezahlen. Der Käufer kann nur mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Gerät
der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von diesem Zeitpunkt
die gesetzlichen Verzugszinsen (8 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
9.2
Vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich
aufgelaufener Zinsen und Kosten sind wir zu keiner Lieferung aus
laufenden Verträgen verpflichtet. In diesem Fall können wir für
noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung der Ware
verlangen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, insbesondere durch
die Nichteinlösung von Schecks oder Einstellung der Zahlungen, sind
wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall auch
berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
9.3
Die Kunden sind verpflichtet, innerhalb einer angemessen Frist die
Rechnungsstellung zu überprüfen. Reklamationen unserer
Rechnungsstellung nach Ablauf von sieben Tagen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
10. Datensicherung
Der
Käufer erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass aus
der Geschäftsbeziehung auch personenbezogene Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes im Rahmen unserer elektronischen
Datenverarbeitung gespeichert werden.
11. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
11.1
Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Kunden, ist unser
Geschäftssitz, es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrücklich
etwas anderes vereinbart. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich zu
fassen. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
gilt deutsches Recht.
11.2
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bochum. Wir haben jedoch
auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen.
12. Schriftform,
Teilunwirksamkeit
12.1
Änderungen vertraglicher Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die
Kommunikation mit unseren Vertragspartnern kann auch per Email
erfolgen.
12.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.